Aufklärungsbögen
für Kontrastmitteluntersuchungen/Einverständniserklärungen
Für bestimmte Untersuchungen ist eine sogenannte
Kontrastmittelgabe notwendig. Falls ein jodhältiges,
nichtionisches, nierengängiges Kontrastmittel in
eine Vene verabreicht werden muss, besteht ein sehr kleines
Risiko, über das wir Sie aufklären müssen.
In einem solchen Fall erhalten Sie am Anmeldungsschalter
einen der folgenden Aufklärungs- bzw. Fragebögen,
den Sie vor der Untersuchung ausfüllen müssen.
Folgende Untersuchungen kommen dafür in Frage:
Nierenröntgen (IVP)
Gallenröntgen (iv-Cholangio)
Kontrastmitteldarstellung der Beinvenen (Phlebographie)
Computertomographie (CT) mit bestimmten Fragestellungen
Seltene Spezialuntersuchungen
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